Angelfreunde „Stahl Hennigsdorf 1959“ e.V.

Hafenstr.20a

16761 Hennigsdorf


Mietvertrag Nr. ………………………….

Zwischen dem Verein „Angelfreunde Stahl Hennigsdorf 1959“ e.V., als Vermieter und

 

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(Name, Anschrift, Telefon)

                                                                      als Mieter

 

§1 – Mietsache und Mietdauer

Der Vermieter überlässt dem Mieter zur Nutzung

 

      am ……………………………...                    von ………………… Uhr         bis

    

      zum …………………………….                    bis ……………..….. Uhr

 

im Vereinshaus folgende im §2 genannte Räumlichkeit und Freiflächen für eine Feier /Veranstaltung mit voraussichtlich ______ Personen.

 

   Der Vertrag schließt die Nutzung der Einrichtung in diesen Räumen wie Geschirr usw. mit ein. (Bitte ankreuzen)

 

Die Rückgabe der Mietsache hat spätestens am _______________bis _____Uhr zu erfolgen.

 

§2 – Mietpreis
Die Höhe der Miete beträgt pro normale Mietdauer:

 

1.  Das Vereinshaus incl. Vereinsraum, Flur, Toiletten                                                                   und die eingezäunte Freifläche rund um das Haus.                                                                       Kapazität max. 50 – 60 Personen                                                                   …………………… €

 

2. Sonstiges                                                                                                        …………………… €

                                                                                              Gesamtmiete       ___________

Der Betrag ist im Voraus, bis 14 Tage vor der Einmietung, auf das Konto der Angelfreunde zu entrichten.

IBAN  Nr.: DE46 1605 0000 3710037297   Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

Zahlungsgrund : Miete Vereinshaus, Name und das Datum der Vermietung


§3 – Versicherungspflicht

Der Mieter hat für den Nutzungszeitraum eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen. Der Verein übernimmt keinen Versicherungsschutz bei Unfällen auf dem Gelände.

§4 – Behandlung der Mietsache, Mängel

Der Mieter hat die Überlassungen pfleglich zu behandeln. Das gilt auch für die Außenanlage einschließlich ihrer Sauberhaltung. Sämtliche Wert und Reststoffe (z.B. Leergut, Geschenkverpackungen, Dekorationsreste, ……..) sind vom Mieter selbst zu entsorgen.

Für fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachte Schäden an den Überlassungen ( z.B. Einschlagen von Nägeln, Bohren von Löchern oder irreversibles Bemalen oder Bekleben) ist der Mieter dem Vermieter schadensersatzpflichtig.

Für zerbrochene Gegenstände oder Geschirr ist bei Übergabe der Wert lt. Inventarliste zu ersetzen.

 

§5 – Verhalten der Mieter und seiner Gäste

Das Verhalten  des Mieters und der Teilnehmer an der Veranstaltung ist dem berechtigten Anliegen der Vereinsnachbarn anzupassen. Das betrifft insbesondere die Lautstärke der Unterhaltungsmusik und der verbalen Kommunikation. Das Abspielen im Freien bedarf der vertraglichen Vereinbarung. Das Abspielen von Musik zwischen 22.00 Uhr und 09.00 Uhr ist nur mit Zimmerlautstärke gestattet. Ebenso ist darauf zu achten, dass in diesem Zeitraum keine Geräusche aus eventuell geöffnetem Fenster dringen.

Bei groben Verstößen kann die Weiterführung der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Mietkosten durch Mitglieder des Vorstands oder einer Ordnugsbehörde untersagt werden.

 

§6 – Regelung der Mitgliederintressen bei Nutzung des Bootshafengeländes

Wird das Vereinshaus angemietet, so dürfen die Vereinsmitglieder die sanitären Einrichtungen benutzen.

 

§7 – Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich dem im Vertrag genannten Vereinsmitglied zu erklären. Folgende Gebühren werden erhoben.

Ist eine Vermietung nicht mehr möglich oder liegt die Kündigung weniger als 14 Tage vor dem Miettermin: 50 % des Mietpreises

§8 – Sonstige Vereinbarungen

Kein Polterabend oder Polterhochzeit.

Es stehen keine Parkplätze auf und vor dem Vereinsgelände zur Verfügung. Es ist der öffentliche Parkplatz in der Hafenstr. zu nutzen.

In der Winterzeit hat der Mieter, bei Schnee – und Eisglätte, selbst für die Sicherheit seiner Gäste zu sorgen.

Schneeschieber und Abstumpfmittel werden bereitgestellt.

Von diesem Vertag abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur in Schriftform zulässig.

Die Schlüsselübergabe zur Mietsache findet zu dem im §1 festgelegten Terminen und Uhrzeiten statt.

 

§9 – Regelung von Unstimmigkeiten

Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sind im Sinne des BGB mit dem Vorstand zu regeln.

Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Rechtsweg zulässig.

 

Hennigsdorf, den __________                         ___________________      __________________          

                    Datum                                                            Unterschrift Mieter                                     Unterschrift Vermieter

 

Im Anhang Hinweise zur Datenschutzverordnung


Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Nutzung des Vereinsraumes

 

Hiermit informiert Sie der Angelverein „Stahl Hennigsdorf 1959“ e.V. über die Nutzung und Verarbeitung der von Ihnen angegebenen bzw. von uns angeforderten Daten.

Für uns ist die Transparenz unseres Handelns gegenüber unseren Gästen und natürlich der Schutz Ihrer persönlichen Datensehr wichtig.

Mit den folgenden Informationen kommen wir zu dem unseren Verpflichtungen im Rahmen der EU – Datenschutzgrundverordnung nach:

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Verein
Angelfreunde „Stahl Hennigsdorf 1959“ e.V.

16761 Hennigsdorf

Hafenstraße 20a

 

Damit wir Ihre Einmietung entsprechend verwalten können, erfassen wir folgende Daten.

 

·         Name, Adresse, Telefonnummer

Zum Zweck der Gästeverwaltung und der Übermittlung von Informationen.

Dauer der Speicherung: Diese Daten werden bei uns solange gespeichert, wie sie für die Buchhaltung benötigt werden.
Die Daten werden spätestens nach einem Jahr gelöscht.

 

Sie haben jederzeit das Recht, die Einwilligung zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in der Zeit vor dem Widerruf wird durch diesen nicht rückwirkend beseitigt. Den Widerruf richten Sie bitte formlos und in Textform an den Vorstand des Vereins.

Für den Fall, dass Sie die Ansicht vertreten, dass die Verwendung Ihrer Daten rechtswidrig erfolgt ist, haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht sich anbei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

In unserem Fall bei dem unabhängigen Datenschutzzentrum Brandenburg unter

poststelle@ldabrandenburg.de, www.lda.brandenburg.de

 

 

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Ort, Datum                                                                                                  Unterschrift


 
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